Vorwort

Die Interessengemeinschaft für Kinderschutz e.V. (IGKS) - heute: Kinderschutz Eifelkreis e.V. - wurde im März 1990 gegründet und zählt über 320 aktive und inaktive Mitglieder.

Der Verein ist seit Juni 1993 anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und als gemeinnützig anerkannt. Die IGKS - heute: Kinderschutz Eifelkreis e.V. -ist im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bitburg-Prüm vertreten und seit November 1993 Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV).

Nach der Vereinsgründung standen zunächst im Rahmen der Prävention die Theateraufführungen „Ich sag Nein oder Wie Kinder Gefahren erkennen und auf diese reagieren können“ und das „Eifeler Gesprächsforum Kinderschutz“ im Vordergrund der Aktivitäten.

Zeitgleich wurde auf die Bildung einer Anlaufstelle für körperlich, seelisch und/oder sexuell misshandelte Kinder und Jugendliche hingearbeitet. Im April 1996 konnte der Fachdienst Kinderschutz in der Trägerschaft der IGKS - heute: Kinderschutz Eifelkreis e.V. - eingerichtet werden. Er befand sich seit April 2000 in einer Trägergemeinschaft der IGKS- heute: Kinderschutz Eifelkreis e.V. - und des Caritasverbandes für die Region Westeifel e. V. Heute sind die beiden Einrichtungen Kooperationspartner. Die lange angestrebte Umwandlung des Fachdienstes Kinderschutz in den „Kinderschutzdienst Westeifel“ erfolgte im April 2002. Mit der Einrichtung dieses Kinderschutzdienstes, der insbesondere den von Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen ein umfassendes Hilfeangebot gewährt, konnte die IGKS - heute: Kinderschutz Eifelkreis e.V. -in enger Zusammenarbeit mit dem Caritasverband der Region Westeifel e.V. eines ihrer großen Ziele verwirklichen.

Ich wünsche mir, dass diese Information das Interesse vieler Bürgerinnen und Bürger weckt und dazu beiträgt, im Sinne unserer Kinder den Verein bei seiner Arbeit zu unterstützen.

Für den Vorstand
Paul Ewen
1.Vorsitzender


Ziele

Die Hauptziele des  Kinderschutz Eifelkreis e.V. sind darauf ausgerichtet,

• Auf die Gefahren für Kinder und Jugendliche aufmerksam zu machen.
• Sich für die besonderen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen einzusetzen.
• Für die Verwirklichung der im Grundgesetz und im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankerten Rechte für Kinder und Jugendliche einzutreten.
• Präventionsmaßnahmen durchzuführen und für die Betroffenen und deren Bezugspersonen Hilfeangebote zu erarbeiten.
• Über Vernachlässigung, Misshandlung und sexuelle Gewalt aufzuklären und professionelle Hilfe und Begleitung anzubieten.
• Durch die Tätigkeit der Arbeitskreise die Gesellschaft aufmerksam zu machen und zu informieren.
• Über Werbung auf andere Einrichtungen des Kinder- und Jugendschutzes hinzuweisen, so z.B. auf das bundesweite kostenfreie Kinder- und Jugendtelefon.

Der Kinderschutz Eifelkreis e.V. ermöglicht es - als freier Träger der Jugendhilfe - in den genannten Fällen durch ehrenamtliches Engagement und durch professionelle Mitarbeiterinnen fundierte Hilfe anzubieten.