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Vorwort
Die Interessengemeinschaft für Kinderschutz e.V. (IGKS) - heute:
Kinderschutz Eifelkreis e.V. - wurde im März 1990
gegründet und zählt über 320 aktive und inaktive Mitglieder.
Der Verein ist seit Juni 1993 anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und
als gemeinnützig anerkannt. Die IGKS - heute: Kinderschutz Eifelkreis e.V. -ist im Jugendhilfeausschuss des
Landkreises Bitburg-Prüm vertreten und seit November 1993 Mitglied des
Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV).
Nach der Vereinsgründung standen zunächst im Rahmen der Prävention die
Theateraufführungen „Ich sag Nein oder Wie Kinder Gefahren erkennen und auf
diese reagieren können“ und das „Eifeler Gesprächsforum Kinderschutz“ im
Vordergrund der Aktivitäten.
Zeitgleich wurde auf die Bildung einer Anlaufstelle für körperlich, seelisch
und/oder sexuell misshandelte Kinder und Jugendliche hingearbeitet. Im April
1996 konnte der Fachdienst Kinderschutz in der Trägerschaft der IGKS -
heute: Kinderschutz Eifelkreis e.V. -
eingerichtet werden. Er befand sich seit April 2000 in einer
Trägergemeinschaft der IGKS- heute: Kinderschutz Eifelkreis e.V. - und des Caritasverbandes für die Region
Westeifel e. V. Heute sind die beiden Einrichtungen Kooperationspartner. Die lange angestrebte Umwandlung des Fachdienstes
Kinderschutz in den „Kinderschutzdienst Westeifel“ erfolgte im April 2002.
Mit der Einrichtung dieses Kinderschutzdienstes, der insbesondere den von
Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen ein umfassendes Hilfeangebot
gewährt, konnte die IGKS - heute: Kinderschutz Eifelkreis e.V. -in enger Zusammenarbeit mit dem Caritasverband der
Region Westeifel e.V. eines ihrer großen Ziele verwirklichen.
Ich wünsche mir, dass diese Information das Interesse vieler Bürgerinnen und
Bürger weckt und dazu beiträgt, im Sinne unserer Kinder den Verein bei
seiner Arbeit zu unterstützen.
Für den Vorstand
Paul Ewen
1.Vorsitzender
Ziele
Die Hauptziele des Kinderschutz Eifelkreis e.V. sind darauf
ausgerichtet,
• Auf die Gefahren für Kinder und Jugendliche aufmerksam zu machen.
• Sich für die besonderen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen
einzusetzen.
• Für die Verwirklichung der im Grundgesetz und im Kinder- und
Jugendhilfegesetz verankerten Rechte für Kinder und Jugendliche einzutreten.
• Präventionsmaßnahmen durchzuführen und für die Betroffenen und deren
Bezugspersonen Hilfeangebote zu erarbeiten.
• Über Vernachlässigung, Misshandlung und sexuelle Gewalt aufzuklären und
professionelle Hilfe und Begleitung anzubieten.
• Durch die Tätigkeit der Arbeitskreise die Gesellschaft aufmerksam zu
machen und zu informieren.
• Über Werbung auf andere Einrichtungen des Kinder- und Jugendschutzes
hinzuweisen, so z.B. auf das bundesweite kostenfreie Kinder- und
Jugendtelefon.
Der Kinderschutz Eifelkreis e.V.
ermöglicht es - als freier Träger der Jugendhilfe - in den genannten Fällen
durch ehrenamtliches Engagement und durch professionelle Mitarbeiterinnen
fundierte Hilfe anzubieten. |
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